Die „ADLATUS STIFTUNG“ ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Chemnitz. Zweck der Stiftung ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern, durch
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
- die Förderung der Religion;
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten;
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- die Förderung von Kunst und Kultur;
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnatur-schutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küsten-schutzes und des Hochwasserschutzes;
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung sowie der Kriminalprävention;
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
- die Förderung des Tierschutzes;
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
- die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
- die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
- die Förderung und Unterstützung des gemeinnützigen Stiftungswesens inklusive der Beratung und Verwaltung von Treuhandstiftungen, die dem Zweck dieser Stiftung entsprechen.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung bürgerschaftlichen Engagements in den oben genannten Bereichen beispielsweise durch Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO (steuerlich unschädliche Betätigungen), die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen;
- die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen
- die Durchführung von Bildungsprojekten, Vorträgen und anderen Veranstaltungen, wenn sie der Erfüllung der genannten Zielsetzungen dienen;
- der Qualifikation junger Talente durch die Gewährung von Stipendien, Auslandsaufenthalten und Qualifizierungsprogrammen
- die Unterhaltung von Kindergärten, Kinderjugendheimen, Schulen, Erziehungsberatungsstellen, Altenheimen, Erholungsheimen, Tierschutzheimen
- die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf den Gebieten der Bildung, Religion, Kultur und Völkerverständigung sowie im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen, u. a. durch Förderung von Zweckbetrieben im Sinne von § 68 AO 1977
- die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, des Lärms
- die Förderung der Kooperation und Förderung von Netzwerken zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls die genannten Zwecke verfolgen;
- die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck in der Bevölkerung zu verankern;
- die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen
- die Förderung von sozialen Projekten und sozialem Engagement durch Wohlfahrtspflege und Unterstützung von Benachteiligten oder Behinderten;
- die Förderung von kriminalpräventiven Aktionen und Projekten;
- die Förderung der Präsenz und kompetente Darstellung von Verbraucherthemen in der Öffentlichkeit und Politik;
- die Förderung und Organisation von Informationsveranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen und Projekten über Unfallverhütung, Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer-, Arbeits-, Zivil- und Katastrophenschutzes
- die Bereitstellung zweckgebundener Mittel zur Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmälern - die Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen wie etwa Theater-aufführungen, Konzerten und Ausstellungen sowie Pflege von Kunstsammlungen, des Liedgutes und des Chorgesanges;
- Projekte und Aktionen, die der Erholung und der Befriedigung kultureller Bedürfnisse junger und alter Menschen dienen;
- Projekte, die dem Landschafts-, Natur- und Umweltschutz dienen, Errichtung von Naturschutzgebieten;
- Projekte, die der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat dienen und die politische Bildungsarbeit im In- und Ausland zur Förderung der demokratischen Willensbildung