Für die Bearbeitung von Beschwerden ist die Beschwerdestelle der ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT verantwortlich. Beschwerden können sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an die ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT gerichtet werden.
Das benötigen wir:
- Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse),
- Beschreibung des Sachverhaltes sowie Zeitpunkt, an dem das Anliegen aufgetreten ist,
- Formulierung des Begehrens bzw. die Angabe, was mit der Beschwerde erreicht werden möchte (z.B. Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit),
- Kopien der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden),
Sofern die Klärung des Sachverhaltes nicht unmittelbar erfolgen kann, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Eine abschließende Antwort erhalten Sie im Regelfall innerhalb von einem Monat. Die ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT setzt sich mit dem geschilderten Sachverhalt objektiv und angemessen auseinander. Gegebenenfalls werden dabei auch Dritte einbezogen. Dies verlängert unter Umständen den Bearbeitungsprozess, worüber wir Sie mit Zwischenbescheiden auf dem Laufenden halten. Mit unserem Antwortschreiben informieren wir Sie über das Ergebnis unserer Untersuchung. Gibt die ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT Ihrer Beschwerde nicht vollständig statt, erhalten Sie eine verständliche Begründung.