Aus gutem Grund.
Diese Grundsätze bestimmen unser Verhalten in Beziehungen zu Klienten, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten und Verbänden und der Öffentlichkeit.
1. Fachliche Kompetenz
Wir übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Mitarbeiter bereitgestellt werden können.
Wir suchen Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Mandanten in bester Weise gerecht werden und unternehmen alle Anstrengungen, unsere Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und machen unseren Mandanten die Vorteile dieser Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.
2. Seriosität und Effektivität
Wir empfehlen unsere Dienste nur dann, wenn wir erwarten, dass unsere Arbeit Vorteile für den Klienten bringt, geben realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühen uns, diese einzuhalten.
Wir üben nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen, sondern wirken bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange mit dem Klienten zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne unsere Unterstützung fortführen kann.
Wir sind uns bewusst, dass neben der sachlichen Lösung die menschlichen Beziehungen große Bedeutung besitzen. Wir bemühen uns deshalb um eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern.
3. Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit
Grundsätzlich werden wir eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung unserer Tätigkeit keine Einschränkung unserer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Wir führen eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch Unangenehmes offen aus. Wir erstellen keine Gefälligkeitsgutachten.
Wir respektieren auch gegenüber den für uns tätigen Mitarbeitern, soweit diese als Unternehmensberater qualifiziert sind, deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit.
Wir verpflichten uns zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten und Hilfsmitteln, die zur Verwirklichung unserer Vorschläge erforderlich sind.
4. Unvereinbare Tätigkeiten
Mit dem Beruf des Unternehmensberaters unvereinbar ist die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden.
5. Vertraulichkeit
Wir behandeln alle internen Vorgänge und Informationen des Mandanten, die uns durch unsere Arbeit bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben.
Wir gewähren keinen generellen Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen.
6. Unterlassung von Abwerbung
Wir bieten Mitarbeitern unserer Mandanten weder direkt noch indirekt Positionen bei uns selbst oder anderen Mandanten an.
Wir erwarten, dass auch unsere Mandanten während der Zusammenarbeit mit uns mit keinem unserer Mitarbeiter Einstellungsverhandlungen führen und unsere Mitarbeiter nicht abwerben.
Wir verlangen von unseren Mitarbeitern, dass sie während der Dauer der Mandantenbeziehungen keine Verhandlungen mit Mandanten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität unserer Arbeit gesichert wird.
7. Fairer Wettbewerb
Wir erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten wir Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an.
Wir achten das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur mit Quellenangabe. Wir empfehlen bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kollegen, deren Leistungsstand uns bekannt sind.
Wir legen bei Kooperationen, soweit es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber den Mandanten die Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit offen und klar dar.
8. Angemessene Preisbildung
Wir berechnen Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Mandanten abgestimmt worden sind.
Wir geben Festpreisangebote nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind. Wir präzisieren unsere Angebote so, dass der Mandant weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.